BGB und VOB Modul 1 & 2

BGB und VOB für die Baustellenpraxis
Modul 1: Richtiger Umgang mit BGB und VOB bei der Baustellenleitung


Referent: 
EUR ING Dipl.-Ing. Bernd Landsiedel

Lehrgangsdauer: 
Die Lehrgangsdauer beträgt 1 Tag von 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr 

Zielsetzung: 
Die Kenntnis gewisser rechtlicher Rahmenbedingungen, eine Art Basiswissen, ist für die Leitung einer Baustelle unumgänglich. Dazu gehören die gesetzlichen Grundlagen des allgemeinen Vertrags- und Haftungsrechts des BGB, aber regelmäßig auch die Regelungen der VOB (Teile B und C). Durch richtige Reaktionen bei auf der Baustelle auftretenden Problemen werden die Weichen für die spätere Abrechnung und damit den wirtschaftlichen Erfolg gelegt. Dies gilt für die Vermeidung von Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüchen, beispielsweise bei Bauverzögerungen, genauso wie für den Sicherung von Ansprüchen auf (zusätzliche) Vergütung bei Zusatzleistungen, Stundenlohnarbeiten etc. Die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln dient zugleich der Minimierung von Haftungsrisiken (Schadensersatz, Strafen und Bußgelder). 
Anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der Praxis werden die wichtigsten Vorgaben der VOB und des BGB erläutert. Die Teilnehmer werden dabei zunächst nach Ihrer Einschätzung und Lösungsvorschlägen befragt, danach wird Ihnen dargestellt, was für ein rechtskonformes Vorgehen zu beachten ist und dabei die einschlägigen Vorschriften besprochen. 

Themeninhalte: 
• Vorstellung der für die Baustellenpraxis wichtigen Regelungen anhand von praktischen Beispielen
• Bedenkenanmeldungen, Behinderungsanzeigen etc. (Mindestinhalte, Formerfordernisse, Adressierung)
• Praktische Übungen zur Abfassung entsprechender Erklärungen (unter Verwendung von Formularen und Formblättern)
• Darstellung von Haftungsrisiken und von Maßnahmen zur Minimierung (Checklisten)

Teilnehmerkreis:
Unternehmer, Meister

BGB und VOB für die Baustellenpraxis 
Modul 2: Richtiges Vorgehen bei Rechnungstellung, Zahlungsanforderungen, Aufmaßen, Nachträgen, Abnahme, Gewährleistungsansprüchen und Sonderfällen wie Zahlungsverzug, vorzeitiger Vertragskündigung usw. 


Referent: 
EUR ING Dipl.-Ing. Bernd Landsiedel 

Lehrgangsdauer: 
Die Lehrgangsdauer beträgt 1 Tag von 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr 

Zielsetzung: 
Mangelnde Kenntnisse der gesetzlichen und insbesondere der VOB-Vorgaben und Fehler beim Umgang damit kosten Unternehmen in der Praxis oftmals Geld. Dabei kommt es gerade beim VOB-Vertrag hinsichtlich vieler Unternehmerhandlungen auf den richtigen Zeitpunkt und die korrekte Form an. Das Seminar stellt die wichtigsten dieser Vorgaben anhand von praktischen Beispielen dar. Zudem werden unter Verwendung von Formularen und Muster-schreiben praktische Übungen zur Abfassung der notwendigen Erklärungen (Bedenkenanmeldungen, Nachtragsangebote, Vertragskündigung, Abnahmeaufforderung usw.) durchgeführt. 
Den Schwerpunkt des Seminars bildet die richtige (prüfbare) Abrechnung der erbrachten Baustellenleistungen (Abschlags- und Schlussrechnungserstellung) unter besondere Berücksichtigung der Anforderungen an die Aufmaße. Besonderheiten, zum Beispiel bei Minder- oder Mehrmengen, Stundenlohnarbeiten, Nachträgen werden dabei eben-falls behandelt. Auch hier werden die Darstellungen jeweils durch Übungen anhand praktischer Beispiele unter Verwendung von Formularen und Musterschreiben ergänzt. 
Schließlich werden praktische Tipps zu den verschiedenen Möglichkeiten des Unternehmers zum Erhalt und zur Durchsetzung seiner Ansprüche (Zahlungsanforderungen, Sicherheitsleistungen usw.) gegenüber dem Auftraggeber einschließlich des Umgangs mit Gewährleistungsansprüchen gegeben 

Themeninhalte: 
• Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Auftraggeber (Mindestinhalte, Formerfordernisse, Adressierung, Fristen)
• Erstellung prüfbarer Rechnungen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an Aufmaße
• Praktische Übungen (unter Verwendung von Formularen und Formblättern)
• Tipps zur Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber

Teilnehmerkreis:
Unternehmer, Meister, Projektleiter, Monteure und sonstige Mitarbeiter, die Leistungen abrechnen oder für den Schriftverkehr mit dem Auftraggeber
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