Technische Normen und ihre rechtliche Bedeutung für die Praxis
Referent(en):
EUR ING Dipl.-Ing. Bernd Landsiedel
mit Unterstützung eines ausgebildeten Volljuristen
Lehrgangsdauer:
Die Lehrgangsdauer beträgt 1 Tag von 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Zielsetzung:
Ingenieure und Handwerker haben tagtäglich mit Normen zu tun. In erster Linie handelt es sich hier um technische Normen. Immer wieder kommen sie aber mit Rechtsvorschriften und Rechtsfragen in Berührung. Beispiel aus der täglichen Praxis: Ingenieure und Handwerker haben ein mangelfreies Werk zu erbringen. Erfordert dies die Beachtung der entsprechenden DIN-VDE-Normen? Liegt automatisch ein mangelfreies Werk vor, wenn die einschlägigen DIN-VDE-Normen eingehalten worden sind oder kann hier im Einzelfall mehr gefordert sein? Was ist der Unterschied zwischen Regel der Technik, allgemein anerkannter Regel der Technik und Stand der Technik? Was davon ist zur Erbringung eines mangelfreien Werkes einzuhalten? Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen.
Dies zeigt, dass ein Grundverständnis des rechtlichen Rahmens, in dem sich Ingenieure und Handwerker bei ihrer Arbeit bewegen, unumgänglich für ein ordnungsgemäßes Arbeiten ist. Dies bedingt es, sich nicht nur mit der fachlich-technischen Sicht zu befassen, sondern auch deren rechtliche Relevanz zutreffend einschätzen zu können.
Dies gilt natürlich in besonderem Maße auch für Fachdozenten. Zum einen ist stets mit Teilnehmerfragen aus diesem Bereich zu rechnen, zum anderen berühren viele Seminarthemen zwangsläufig auch diese „Rechtsfragen“. Hier als Dozent „sattelfest“ zu sein sollte zwingende Forderung des eigenen Qualitätsanspruchs sein.
Das dazu notwendige Grundwissen zu vermitteln ist Ziel dieses Seminars.
Programm:
• Überblick über unterschiedliche Gesetze, Verordnungen und Normen
• Abgrenzung „Technischer Normen“ von Rechtsnormen
• Arten von Technischen Normen
• Arten von Rechtsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften
• Unterschied zwischen vorgeschriebenen Prüfungen gemäß
• Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
• Anforderungen an eine mangelfreie Durchführung von Arbeiten
• Mögliche strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen
• Praktische Beispiele, u.a. zum Thema „Bestandsschutz von technischen Anlagen“
• Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
Teilnehmerkreis:
Ingenieure, Techniker, Meister und Fachkräfte aus Industrie und Gewerbebetrieben; Lehrer und Dozenten an berufsbildenden Einrichtungen
Haftungsrisiken für Führungskräfte anhand von gerichtlich entschiedenen Fällen minimieren sowie erforderliche Organisationspflichten umsetzen
Handlungsempfehlungen für Führungskräfte; Anforderungen an Arbeitssicherheit und „rechtssichere“ Betriebsorganisation - erläutert von einem Volljuristen und einem Sachverständigen anhand von gerichtlich entschiedenen Fällen
Referent(en):
EUR ING Dipl.-Ing. Bernd Landsiedel
mit Unterstützung eines ausgebildeten Volljuristen
Lehrgangsdauer:
Die Lehrgangsdauer beträgt 1 Tag von 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Zielsetzung:
Wer Führungsaufgaben im Unternehmen wahrnimmt, dem ist klar: Mitarbeiterführung bedeutet (Mit-)Verantwortung für die Sicherheit von Mitarbeitern, Kollegen und Dritten. Schlimmstenfalls hat dies zur Folge, dass persönlich für Schäden gehaftet werden muss. Dies kann bedeuten, dass Schadensersatzforderungen, Bußgelder oder Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen auf die Führungskraft zukommen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Führungskraft vorwerfbare Fehler gemacht hat. An dieser Stelle setzt das Seminar an: Die Dozenten – beides erfahrene Praktiker – zeigen auf, wie das persönliche Haftungsrisiko konkret gemindert werden kann.
Das Besondere an diesem Seminar:
• Die Vermittlung der Inhalte erfolgt nicht abstrakt und damit schwer nachvollziehbar, sondern am Beispiel von gerichtlichen Entscheidungen zur Haftung
• Zwei Dozenten, die sowohl die fachlich-technischen als auch die rechtlichen Aspekte beleuchten
• Besprechung von gerichtlich entschiedenen Haftungsfällen unter Erläuterung sowohl der fachlichen als auch der rechtlichen Fragestellungen
Durch den Einsatz von zwei Dozenten unterschiedlicher Fachrichtung zeigt das Seminar die unterschiedlichen Sichtweisen des vor Ort tätigen Praktikers als auch des Juristen auf und zielt damit auf einen bestmöglichen Nutzwert für die Teilnehmer ab.
Programm:
• Überblick über Anforderungen an die Arbeitssicherheit
• Darstellung der rechtlichen Grundlagen (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung usw.)
• Erläuterung der Haftungsvoraussetzungen bei Schadensersatz, Bußgeldern und Strafen
• Hinweise zur Schaffung einer möglichst „rechtssicheren“ Betriebsorganisation
• Praktische Beispiele zu konkreten Maßnahmen; u.a. zum Thema Bestandsschutz
• Zusammenfassung sowie Handlungsempfehlungen
Teilnehmerkreis:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsbeauftragte, (verantwortliche) Elektrofachkräfte, Betriebsleiter, Anlagenbetreiber sowie technische Führungskräfte und Unternehmer; Lehrer und Dozenten an berufsbildenden Einrichtungen
Arbeitsschutz für Unternehmer und Vorgesetzte
Handlungsempfehlungen für Führungskräfte; Wichtige Anforderungen an Unternehmer und Vorgesetze zum Thema Arbeitssicherheit - erläutert von einem Volljuristen und einem Sachverständigen anhand von gerichtlich entschiedenen Fällen sowie praktischen Beispielen
Referent(en):
EUR ING Dipl.-Ing. Bernd Landsiedel
mit Unterstützung eines ausgebildeten Volljuristen
Lehrgangsdauer:
Die Lehrgangsdauer beträgt 1 Tag von 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Zielsetzung:
Wer Führungsaufgaben im Unternehmen wahrnimmt, dem ist klar: Arbeitsschutz bedeutet Verantwortung für die Sicherheit von Mitarbeitern, Kollegen und Dritten. Schlimmstenfalls hat dies zur Folge, dass persönlich für Schäden gehaftet werden muss. Dies kann bedeuten, dass Schadensersatzforderungen, Bußgelder oder Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen auf die Führungskraft zukommen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Führungskraft vorwerfbare Fehler gemacht hat. An dieser Stelle setzt das Seminar an: Die Dozenten – beides erfahrene Praktiker – zeigen auf, wie das Thema Arbeitsschutz umgesetzt werden kann sowie das persönliche Haftungsrisiko konkret gemindert werden kann.
Das Besondere an diesem Seminar:
• Zwei Dozenten, die sowohl die fachlich-technischen als auch die rechtlichen Aspekte beleuchten
Durch den Einsatz von zwei Dozenten unterschiedlicher Fachrichtung zeigt das Seminar die verschiedenen Sichtweisen des vor Ort tätigen Praktikers als auch des Juristen auf und zielt damit auf einen bestmöglichen Nutzwert für die Teilnehmer ab.
Programm:
• Aufgaben der Berufsgenossenschaft sowie Überblick über das Arbeitsschutzrecht
• Die Rolle des Unternehmers sowie Vorgesetzten im Bereich des Arbeitsschutzes
• Schwerpunktthemen: Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG, BetrSichV sowie GefStoffV, Schutzmaßnahmen auswählen (STOPP-Prinzip), geeignetes Personal
auswählen und Unterweisungen
• Haftungsgrundsätze - Unterscheidung von Körper- und Sachschäden
• Erläuterung der Haftungsvoraussetzungen bei Schadensersatz, Bußgeldern und Strafen
• Hinweise zur Schaffung einer möglichst „rechtssicheren“ Arbeitsschutzorganisation
• Schadensersatzhaftung von Arbeitnehmern
• Praktische Beispiele zu konkreten Maßnahmen
• Checkliste: Vermeidung von Haftungsrisiken sowie Handlungsempfehlungen
Teilnehmerkreis:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsbeauftragte, (verantwortliche) Elektrofachkräfte, Betriebsleiter, Anlagenbetreiber sowie technische Führungskräfte und Unternehmer, Lehrer und Dozenten an berufsbildenden Einrichtungen