Konformitätserklärungen bei elektrischen Betriebsmitteln gemäß Niederspannungs- und EMV-Richtlinie
Geltungsbereich, Inhalt und betriebliche Umsetzung der Anforderungen durch die EU-Richtlinien und der dazu ergangenen deutschen Rechtsvorschriften
Referent(en):
EUR ING Dipl.-Ing. Bernd Landsiedel
mit Unterstützung eines ausgebildeten Volljuristen
Zielsetzung:
Hersteller und Inverkehrbringen von Produkten wie z.B. auch elektrischen Betriebsmitteln sind nach Vorgaben der Europäischen Union in vielen Fällen verpflichtet, die Einhaltung der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen des europäischen Rechts zu bestätigen, wenn sie ihre Produkte auf den Markt in einem Mitgliedstaat der EU bringen. Dies setzt einen Abgleich mit den einschlägigen Vorgaben voraus (Konformitätsbewertung), der dann bei positivem Ausgang in eine Konformitätserklärung (Bestätigung der Einhaltung der Vorgaben) mündet. Diese wiederum ist u.a. Basis für die CE-Kennzeichnung eines Produkts.
Das Seminar zeigt auf, welche Anforderungen insoweit in Bezug auf elektrische Betriebsmittel bestehen. Dabei werden die wesentlichen Inhalte der für diesen Bereich relevanten Richtlinien des europäischen Rechts sowie der zur Umsetzung ergangenen deutschen Rechtsvorschriften (z.B. dem Produktsicherheitsgesetz und den dazu ergangenen Produktsicherheitsverordnungen) dargestellt. Anhand zahlreicher praktischer Beispiele wird ausgehend davon aufgezeigt, wie die für das jeweilige Produkt einschlägigen Vorschriften ermittelt werden. Dabei wird dargestellt, in welchen Fällen mehrere Vorschriften die Grundlage für die Konformität bilden, dass sich die einzelnen Vorschriften teilweise aber auch von ihrem Anwendungsbereich wechselseitig ausschließen.
Im Anschluss wird in Übungen mit den Teilnehmern das richtige Erstellen von Konformitätserklärungen trainiert, wobei auf die in der Praxis immer wieder kehrenden Fragestellungen und Fehler besonders eingegangen wird. Schließlich wird erklärt, wie mit der Konformitätserklärung nach ihrer Erstellung zu verfahren ist, also insbesondere, wem sie vorzulegen ist und ob ein Kunde Anspruch auf die Aushändigung der Konformitätserklärung und auch der Ihr zu Grunde liegenden Konformitätsbewertung (Aufzeichnungen, Messprotokolle etc.) hat.
Als Ausblick werden auch die in diesem Bereich sich ab 2016 ergebenden Neuerungen behandelt. Die EU hat zahlreiche für die Konformitätserklärungen relevante Richtlinien neu gefasst. Die geänderten Richtlinienbestimmungen sind vom deutschen Gesetzgeber bis spätestens 20.04.2016 ins deutsche Recht zu übernehmen.
Programm:
• Anwendungsbereich und Anforderungen europarechtlicher und nationaler Vorgaben zu Konformitätserklärungen bei elektrischen Betriebsmitteln
• Inhalte von Konformitätsbewertungen und Konformitätserklärungen
• Praktische Übungen zur Erstellung von Konformitätserklärungen
• Fragen und Antworten für die Praxis - Wichtige Informationsquellen
• Ausblick auf die Inhalte der „neuen“ Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie sowie weiterer für die Produktkonformität relevanter Richtlinien
Teilnehmerkreis:
Konstrukteure sowie Elektrofachkräfte (Ingenieure, Techniker, Meister und Gesellen) aus Industrie und Gewerbebetrieben, die mit der Planung und Konstruktion von elektrischen Betriebsmitteln beauftragt sind.